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2026-08-14 19:17:46 +02:00

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Berufsbild (Deutschland) — Flugdienstberater/in

Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit — Beruf-ID 14030, KldB 2010: B 51532 · via öffentliche BERUFENET-API, abgerufen 2026-07-12. Automatisches Label-Matching (Score 1.00); Inhalte paraphrasiert/gekürzt, Volltext beim Original: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/14030

Steckbrief

Berufstyp Ausbildungsberuf Ausbildungsart Schulische Ausbildung an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen (bundesweit einheitlich geregelt) Ausbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform Lernorte Flugschulen und Luftfahrtunternehmen Was macht man in diesem Beruf?Flugdienstberater/innen treffen alle wichtigen Vorbereitungen, um im Team mit der Crew pünktliche und sichere Flüge durchzuführen. Sie arbeiten im Operation Control Center und bilden die Schnittstelle zwischen Airline, Crew, Flugsicherung und technischer Leitung. Dabei planen sie die Flüge hinsichtlich Flugzeugtyp, Strecke und Treibstoff, koordinieren die Flugpläne und stehen für die Piloten und Pilotinnen ständig für die betriebliche Unterstützung zur Verfügung. Auch falls während des Fluges auftretende Störungen oder Wetterbedingungen ein Abweichen von der geplanten Route notwendig machen, nennen sie mögliche Ausweichflughäfen oder kümmern sich um Überfluggenehmigungen. Darüber hinaus überwachen sie den Flugablauf und leiten bei Notfällen erforderliche Maßnahmen ein. Wo arbeitet man?Beschäftigungsbetriebe:Flugdienstberater/innen finden Beschäftigung bei Flugge

Die Ausbildung im Überblick

Flugdienstberater/in ist eine Ausbildung, die bundesweit einheitlich geregelt ist. Je nach Bildungsanbieter können z.B. Zugangsvoraussetzungen und Dauer der Ausbildung unterschiedlich sein.

Entwicklung der Ausbildung

1976:Verordnung über Luftfahrtpersonal Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Flugdienstberater/innen

Ausbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsangebot, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Verkürzungen/Verlängerungen

Das Luftfahrt-Bundesamt kann Bewerber/innen, die besondere Kenntnisse in einem Sachgebiet der theoretischen Ausbildung nachweisen (z.B. Inhaber/innen einer gültigen Fluglizenz ATPL(A)), von der Ausbildung und Prüfung in diesem Sachgebiet ganz oder teilweise befreien.

Nachweisbare Vorkenntnisse durch Assistententätigkeit in der Flugdienstberatung eines Luftfahrtunternehmens können vom Luftfahrt-Bundesamt auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.

Theoretische Kenntnisse, nachgewiesen beispielsweise durch den Erwerb anderer Lizenzen (z.B. FAA-Dispatcher-Lizenz), können ggf. teilweise angerechnet werden.

Ausbildungsinhalte

Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:Luftrecht einschließlich Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften

Navigation

auch: Wetterkunde Wissenschaft von den physikalischen und chemischen Vorgängen in der Atmosphäre " name="Meteorologie">Meteorologie

Technik, Flugzeugkunde

Fernmeldeeinrichtungen, Datentransfer- und Kommunikationsverfahren, Verkehrsflussregelstellen (CFMU)

Flugvorbereitung

Menschliches Leistungsvermögen

Praktische AusbildungDie theoretischen Inhalte werden im Rahmen der Flugvorbereitung sowie der Unterstützung der Flugzeugführer/innen am Boden umgesetzt und angewendet. Die Schüler/innen sammeln Erfahrungen in den berufstypischen Arbeitsmethoden.

Lernorte

Flugdienstberater/innen werden in schulischer Form ausgebildet. Lernorte sind bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume von Flugschulen und Luftfahrtunternehmen, Flugdienstberaterzentrale am Flughafen

bei Lernformen, bei denen die Vorteile von klassischem Präsenzunterricht und digitaler Lehre miteinander kombiniert werden; dazu gehört beispielsweise das sog. Blended Learning deutsch: "vermischtes Lernen"), das sich aus Präsenzphasen und medienbasierten Selbstlernphasen zusammensetzt " name="Kombinierte Lernformen">kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten